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Notlagen

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  • Wirtschaftliche Not

Eine Notlage trifft die meisten Menschen völlig unvorbereitet.
Für den Fall der Fälle ist es wichtig, die Telefonnummer der jeweils zuständigen Stelle parat zu haben und nicht lange überlegen zu müssen, wer die richtige Ansprechperson ist.

Bei jedem Notruf gilt:

Bewahren Sie Ruhe und lassen sich durch das Gespräch führen.

Sprechen Sie bei einem Notruf klar und deutlich, damit alle wichtigen Informationen akustisch verstanden werden.

Damit im Notfall einfach und schnell Hilfe geschickt werden kann, merken Sie sich insbesondere zwei wichtige "W‘s":

  • Wo? Nennen Sie zuerst die genaue Adresse (Ort, Straße, Hausnummer, Geschoss). Ergänzen Sie Besonderheiten wie Kilometerangabe beziehungsweise Fahrtrichtung bei Autobahnen, Hinterhoflage oder besondere Zugänge.
  • Warten! Beschreiben Sie die Situation kurz, nennen Sie Ihren Namen und Telefonnummer und beantworten Sie die Fragen der Leitstelle. Legen Sie erst auf, wenn die Integrierte Leitstelle das Gespräch beendet – auch wenn Hilfe schon unterwegs ist.

Bei Bedarf erhalten Sie telefonische Hilfestellungen zur Ersten Hilfe oder Verhaltenshinweisen.

 

Bis die Einsatzkräfte eintreffen:

  • Leisten Sie Erste Hilfe (ohne eigene Gefährdung).
  • Weisen Sie Helfer ein (zum Beispiel bei unsichtbarer Hausnummer oder Hinterhof).
  • Teilen Sie wichtige Beobachtungen mit.

 

112 - Feuerwehr und Rettungsdienst

  • Bei Bränden, Unglücksfällen oder bei lebensbedrohlichen Unfällen und bei medizinischen Notfällen wenden Sie sich an die Feuerwehr beziehungsweise den Rettungsdienst.
  • Beide erreichen Sie unter derselben Nummer. Die Nummer funktioniert ohne Vorwahl.
  • Sie werden zur örtlich zuständigen Leitstelle geleitet.
  • Die 112 gilt europaweit und ist kostenlos, egal ob Sie von zu Hause oder mit dem Mobiltelefon anrufen.
  • In weniger schwerwiegenden Fällen hilft Ihnen der Ärztliche Bereitschaftsdienst (siehe unten).

 

110 - Polizei

  • Die Polizei erreichen Sie über den bekannten Polizei-Notruf 110.
  • Alle Notrufe, die über die 110 eingehen, werden von speziell geschulten Polizeibeamtinnen und -beamten in den Führungs- und Lagezentren im Land entgegengenommen.
  • Die 110 gilt für Ihren Festnetzanschluss genauso wie für Ihr Mobiltelefon.
  • Wählen Sie diese Nummer aber nur in Notfällen. In allen anderen Fällen erreichen Sie Ihre Polizei über die amtliche Telefonnummer, die Sie in Ihrem örtlichen Telefonbuch finden.

Notruf-App „nora“

  • Die Notruf-App „nora“ ermöglicht es in Notsituationen, ganz ohne zu sprechen, einen Notruf abzusetzen.
  • Vor allem hör- und sprachbehinderte Menschen können über „nora“ schnell und einfach Kontakt zu den Leitstellen von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei im gesamten Bundesgebiet aufnehmen.
  • Die Anwendung ist in einer Kooperation der Länder als bundesweit einheitliche App-Lösung entstanden und steht in den App-Stores zum kostenlosen Download bereit.

 

Notruf-Fax

  • Wenn die Möglichkeit besteht, werden Hör- und Sprachgeschädigte gebeten, im Notfall vorrangig die Notruf-App „nora“ zu verwenden.
  • Kann diese Option nicht genutzt werden, kann bei einem Notfall alternativ die Notrufnummer 112 mit Fax genutzt werden.
  • Dazu steht ein speziell entwickelter Vordruck zur Verfügung.

 

Nothilfe-SMS

Wenn die Möglichkeit besteht, werden Menschen mit einer Sprach- oder Hörbehinderung gebeten, im Notfall vorrangig die Notruf-App „nora“ zu verwenden.Kann diese Option nicht genutzt werden, kann das Hilfeersuchen alternativ als SMS an eine Leitstelle übermittelt werden. Die Nothilfe-SMS-Nummer lautet je nach Ihrem Netzbetreiber dabei wie folgt:

  • T-Mobile (D1) und Vodafone (D2): 99 0711 216-77112
  • Telefonica (O2/Eplus): 329 0711 216-77112

Beachten Sie, dass es bei der Übermittlung der SMS zu technisch bedingten Verzögerungen kommen kann. Nutzen Sie daher wenn möglich primär „nora“ oder das kostenfreie Notruf-Fax an die 112.

 

Tess-Relay-Dienste

  • Menschen mit einer Hör- oder Sprachbehinderung können im Notfall den Tess-Relay-Dienst nutzen.
  • Durch "Tess" wird dabei der Notruf an die jeweils zuständige Leitstelle vermittelt und die Kommunikation durch einen Gebärden- beziehungsweise Schriftdolmetscherdienst unterstützt.
  • Die Dienstleistung ist für den Notrufenden vollumfänglich kostenlos. Es braucht nur eine Vorab-Registrierung.

 

116117 - Ärztlicher Bereitschaftsdienst

  • Handelt es sich um eine Erkrankung, mit der Sie normalerweise einen niedergelassenen Arzt oder eine niedergelassene Ärztin in der Praxis aufsuchen würden, aber die Behandlung aus medizinischen Gründen nicht bis zum nächsten Tag warten kann, ist der ärztliche Bereitschaftsdienst zuständig.
  • Sie erreichen ihn unter der bundesweit einheitlichen Rufnummer 116117.
  • Die Nummer funktioniert ohne Vorwahl.
  • Sie gilt deutschlandweit und ist kostenlos, egal ob Sie von zu Hause oder mit dem Mobiltelefon anrufen.
  • Hör- und Sprachgeschädigte haben die Möglichkeit, sich mit einem Fax an den Ärztlichen Bereitschaftsdienst zu wenden. Dazu steht ein speziell entwickeltes Fax-Formular zur Verfügung.

 

19222 - Krankentransport

  • Für einen Krankentransport, bei dem ein Patient unter medizinisch-fachlicher Betreuung befördert werden muss, gibt es eine gesonderte Rufnummer: 19222.
  • Beachten Sie dabei, dass Sie auch vom Festnetz aus die Ortsvorwahl der für Ihren Kreis zuständigen Leitstelle vorwählen müssen.

Vertiefende Informationen

  • Ärztlicher Bereitschaftsdienst
    • 116117 - Patientenservice
    • 116117 - Faxformular für hör- und sprachbehinderte Menschen für nicht lebensgefährliche Situationen
  • Notruf-App „nora“: Hintergründe, Anleitungen und Wissenswertes
  • Notruf-Faxformular (PDF)
  • Tess-Relay-Dienste (für Menschen mit Hörschädigungen)

Zugehörige Leistungen

  • BAföG für einen Schulbesuch beantragen
  • Beratungshilfe in außergerichtlichen Verfahren beantragen
  • Berufskrankheit feststellen lassen
  • Bildungspaket - Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen
  • Blindenhilfe beantragen
  • Bombenfund oder andere Kampfmittel melden
  • Bürgergeld beantragen
  • Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen beantragen
  • Ersatzführerschein beantragen - nach Verlust oder Diebstahl
  • Gesetzliche Krankenversicherung - Zuzahlungsbefreiung beantragen
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung beantragen
  • Hilfe zum Lebensunterhalt beantragen
  • Hilfe zur Pflege beantragen
  • Kampfmittelbeseitigungsdienst beauftragen
  • Kinderzuschlag beantragen
  • Landesstiftung "Familie in Not" - Leistungen beantragen
  • Prozesskostenhilfe oder Verfahrenskostenhilfe beantragen
  • Reisepass - Ersatz wegen Verlust beantragen
  • Schulzeugnis - Ersatz bei Verlust beantragen
  • Übernahme der Bestattungskosten beantragen (Sozialhilfe)
  • Umschulung wegen Berufskrankheit beantragen
  • Unterhaltsvorschuss beantragen
  • Wohnberechtigungsschein beantragen
  • Wohngeld beantragen
  • Wohnungssicherung - Sozialhilfe beantragen
  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder Teil II - nach Verlust oder Diebstahl Ersatz beantragen

Freigabevermerk

25.06.2026 Innenministerium Baden-Württemberg

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