Stadtverwaltung


Der Geschäftsteil Ausländer- und Staatsangehörigkeitswesen umfasst zum einen die Ausländerbehörde, bei der Sie als ausländischer Mitbürger z. B. aufenthaltsrechtliche Genehmigungen beantragen können. Zum anderen gehört hierzu die Standesamtsaufsicht über die einzelnen Standesämter bei den Gemeinden vor Ort mit den Namensrecht und dem Personenstandswesen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich Staatsangehörigkeitswesen bearbeiten die Anträge auf Einbürgerung.