Stadtverwaltung


Das Regierungspräsidium (RP) trifft eine Vielzahl von Zulassungsentscheidungen für
Das RP trifft auch Planungsentscheidungen (Planfeststellungen, Beurteilungen) für raumordnerisch bedeutsame Projekte (z.B. Straßenbauvorhaben) und betreibt die notwendigen Enteignungs- und Entschädigungsverfahren. Es führt auch die Raumbedarfsplanungen für Schulhausneubauten durch.
Als Vollzugsbehörde ist das RP z.B. für aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegenüber Ausländern und abgelehnten Asylbewerbern zuständig.
Das RP übt die Kommunalaufsicht (Rechtsaufsicht über die Kommunen im Regierungsbezirk), die Fach- und Rechtsaufsicht über die unteren Verwaltungsbehörden sowie die Fach- und Rechtsaufsicht über Schulen aus. Widerspruchsbehörde ist das RP insbesondere in bau-, umwelt- und gewerberechtlichen Verfahren sowie bei Ausländer- und Führerscheinangelegenheiten.
Das RP fördert mit staatlichen Finanzmitteln kommunale, aber auch private Vorhaben im Feuerwehrwesen, Wohnungsbau, bei sozialen Einrichtungen und Krankenhäusern, bei Städtebau und Stadterneuerung, im Tourismus, im Agrarbereich und im Öffentlichen Personennahverkehr, beim Schulbau und beim Sport.
Die Schutzaufgaben gegenüber Natur, Landschaft und Umwelt berühren Bürger, Unternehmen und Kommunen, ebenso die Beratungsaufgaben bei der Vorbereitung und Durchführung von Verwaltungsverfahren in der Bauleitplanung, in der Landwirtschaft, bei der Schulentwicklung und Qualitätssicherung im Schulbereich und bei der polizeilichen Fahndung.
Gegen die Entscheidungen des RP (zum Beispiel Ablehnung einer Genehmigung, Planfeststellung, Widerspruchsbescheid) können Sie die vorgesehenen Rechtsmittel einlegen.
Allgemein gilt: Sprechen Sie mit uns, wenn Sie Zweifel daran haben, ob Ihr Anliegen richtig verstanden und beurteilt wird. Wir werden uns Ihres Anliegens nochmals annehmen. Wenn Sie eine Entscheidung in der Sache für unrichtig halten, können Sie sich aber auch an das fachlich zuständige Ministerium wenden (Fachaufsicht). Fragen des allgemeinen Verfahrens oder des dienstlichen Verhaltens der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kann das Innenministerium überprüfen (Dienstaufsicht). Wenn Sie etwas derartiges überlegen, müssen Sie beachten, dass durch eine Beschwerde bei einem Ministerium die Fristen, die für einen Widerspruch oder in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu beachten sind, nicht gehemmt oder unterbrochen werden.
Das RP bildet aus: Verwaltungsbeamte im mittleren Verwaltungsdienst, Bauzeichnerinnen und Bauzeichner und Straßenwärterinnen und -wärter. Das RP ist auch Station der Rechts-und Baureferendarausbildung und bietet Praktika für diejenigen Personen, die den Vorbereitungsdienst für den gehobenen nicht-technischen Verwaltungsdienst absolvieren.
Die Abteilungen 1 bis 9 des Regierungspräsidiums Karlsruhe sind in verschiedenen Dienstgebäuden untergebracht.
Anfahrtsskizzen und -beschreibungen zu den einzelnen Dienstgebäuden
Sollte Ihre Versorgungsbehörde kein Formular im Internet anbieten, so steht Ihnen dieses im Internetauftritt der Regierungspräsidien eingestellte Formular zur Verfügung.
BAföG für einen Schulbesuch beantragen
Online-Formular Anzeigenerstattung
Online-Formular - eAEV Erlaubnisantrag
Hier können Sie ein Fahrzeug online abmelden.
Efa-Leistung Führerschein beantragen
Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg bietet die Möglichkeit, direkt auf das eigene Rentenkonto zuzugreifen, zum Beispiel um seriöse Planungsdaten für eine zusätzliche private Altersvorsorge abzurufen.
Hier können Sie Ihr Fahrzeug direkt online zulassen, wiederzulassen, ummelden oder eine Adressänderung durchführen.
Efa-Leistung Personenbeförderungsgenehmigung
Formulare der Deutschen Rentenversicherung.
Hier finden Sie die Termine für die Abholung von Bio- und Restmüll sowie Glas und Verpackungen im Landkreis Ludwigsburg.
Bringen Sie Schadstoffe in haushaltsüblichen Mengen zu unserem Schadstoffmobil. Bitte beachten Sie:
Hinweis: Das Schadstoffmobil nimmt kein Altöl an. Für Altöl besteht bei sämtlichen Händlern eine gesetzliche Rücknahmepflicht: Beim Kauf von neuem Öl muss die entsprechende Menge Altöl kostenlos zurückgenommen werden.
Melden Sie Ihren Sperrmüll zur Abholung an
Pro Kalenderjahr holen wir gebührenfrei ab:
Das Virtuelle Bauamt umfasst folgende Antragsstrecken:
1. Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 52 LBO
2. Baugenehmigung nach § 58 Abs. 1 LBO
3. Teilbaugenehmigung nach § 61 LBO
4. Kenntnisgabe nach § 51 LBO BW
5. Kenntnisgabe des Abbruchs einer Anlage
6. Bauvoranfrage nach § 57 LBO
7. Verlängerung Baugenehmigung nach § 62 LBO
8. Verlängerung Teilbaugenehmigung nach § 62 LBO
9. Verlängerung Bauvorbescheid nach §§ 57 Abs. 2, 62 LBO
10.Baubeginnsanzeige nach § 59 Abs. 2 LBO
11.Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen
12.Daten zur Baufertigstellung für die Hochbaustatistik melden
13.Daten zum Bauzustand am Jahresende (Bauüberhang) für die
Hochbaustatistik melden
14.Daten zu Bauabgängen für die Hochbaustatistik melden
15.Daten zum Zeitpunkt der Baugenehmigung und Kenntnisgabe für die
Hochbaustatistik melden
16.Antrag Abgeschlossenheitsbescheinigung
17.Ausnahme von der Veränderungssperre beantragen