Stadtverwaltung


Die Regierungspräsidien (RPen) treffen eine Vielzahl von Zulassungsentscheidungen für
Die RPen treffen auch Planungsentscheidungen (Planfeststellungen, Beurteilungen) für raumordnerisch bedeutsame Projekte (z.B. Straßenbauvorhaben) und betreiben die notwendigen Enteignungs- und Entschädigungsverfahren. Sie führen auch die Raumbedarfsplanung für Schulhausneubauten durch.
Als Vollzugsbehörde sind die RPen z.B. für aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegenüber Ausländern und abgelehnten Asylbewerbern zuständig.
Die RPen üben die Kommunalaufsicht (Rechtsaufsicht über die Kommunen im Regierungsbezirk), die Fach- und Rechtsaufsicht über die unteren Verwaltungsbehörden sowie die Fach- und Dienstaufsicht über Polizeidirektionen und Schulen aus. Widerspruchsbehörden sind die RPen insbesondere in bau-, umwelt- und gewerberechtlichen Verfahren sowie bei Ausländer- und Führerscheinangelegenheiten.
Die RPen fördern mit staatlichen Finanzmitteln kommunale, aber auch private Vorhaben im Feuerwehrwesen, Wohnungsbau, bei sozialen Einrichtungen und Krankenhäusern, bei Städtebau und Stadterneuerung, im Tourismus, im Agrarbereich, im Öffentlichen Personennahverkehr, beim Schulbau und beim Sport.
Die Schutzaufgaben gegenüber Natur, Landschaft und Umwelt berühren Bürger, Unternehmen und Kommunen, ebenso die Beratungsaufgaben bei der Vorbereitung und Durchführung von Verwaltungsverfahren, in der Bauleitplanung, in der Landwirtschaft, bei der Schulentwicklung und Qualitätssicherung im Schulbereich und bei der polizeilichen Fahndung.
Die RPen leiten landkreisübergreifende und überregionale Polizeieinsätze. Sie sind tätig in der strategischen Kriminalitätsbekämpfung und in der kriminalpolizeilichen Untersuchung und gewährleisten den Service für die nachgeordneten Dienststellen.
Gegen die Entscheidungen der RPen (zum Beispiel Ablehnung einer Genehmigung, Planfeststellung, Widerspruchsbescheid) können Sie die vorgesehenen Rechtsmittel einlegen.
Allgemein gilt: Sprechen Sie mit uns, wenn Sie Zweifel daran haben, ob Ihr Anliegen richtig verstanden und beurteilt wird. Wir werden uns Ihres Anliegens nochmals annehmen. Wenn Sie eine Entscheidung in der Sache für unrichtig halten, können Sie sich aber auch an das fachlich zuständige Ministerium wenden (Fachaufsicht). Fragen des allgemeinen Verfahrens kann das Innenministerium überprüfen (Dienstaufsicht). Wenn Sie etwas derartiges überlegen, müssen Sie beachten, dass durch eine Beschwerde bei einem Ministerium die Fristen, die für einen Widerspruch oder in einem verwaltungsgerichtlichen Verfahren zu beachten sind, nicht gewahrt werden. Für die Prüfung und Entscheidung von Dienstaufsichtsbeschwerden, die sich gegen das dienstliche Verhalten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Regierungspräsidiums wenden, ist der Regierungspräsident als Dienstvorgesetzter zuständig.
Die RPen bilden aus: Verwaltungsbeamte im mittleren Verwaltungsdienst. Die RPen sind auch Stationen der Rechts-, Bau- und Verwaltungsreferendarausbildung sowie zuständig für die Zulassung zum gehobenen Verwaltungsdienst.
siehe Anfahrtskizze
Regierungsbezirk Stuttgart
Sollte Ihre Versorgungsbehörde kein Formular im Internet anbieten, so steht Ihnen dieses im Internetauftritt der Regierungspräsidien eingestellte Formular zur Verfügung.
BAföG für einen Schulbesuch beantragen
Online-Formular Anzeigenerstattung
Online-Formular - eAEV Erlaubnisantrag
Hier können Sie ein Fahrzeug online abmelden.
Efa-Leistung Führerschein beantragen
Die Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg bietet die Möglichkeit, direkt auf das eigene Rentenkonto zuzugreifen, zum Beispiel um seriöse Planungsdaten für eine zusätzliche private Altersvorsorge abzurufen.
Hier können Sie Ihr Fahrzeug direkt online zulassen, wiederzulassen, ummelden oder eine Adressänderung durchführen.
Efa-Leistung Personenbeförderungsgenehmigung
Formulare der Deutschen Rentenversicherung.
Hier finden Sie die Termine für die Abholung von Bio- und Restmüll sowie Glas und Verpackungen im Landkreis Ludwigsburg.
Bringen Sie Schadstoffe in haushaltsüblichen Mengen zu unserem Schadstoffmobil. Bitte beachten Sie:
Hinweis: Das Schadstoffmobil nimmt kein Altöl an. Für Altöl besteht bei sämtlichen Händlern eine gesetzliche Rücknahmepflicht: Beim Kauf von neuem Öl muss die entsprechende Menge Altöl kostenlos zurückgenommen werden.
Melden Sie Ihren Sperrmüll zur Abholung an
Pro Kalenderjahr holen wir gebührenfrei ab:
Mit diesem Onlinedienst können auch für Fahrzeuge, die nicht in Stuttgart zugelassen sind, Umweltplaketten beantragt werden. Sollte Ihr Stadt- oder Landkreis keinen Onlinedienst anbieten, können Sie daher auch diesen Onlinedienst nutzen.
Das Virtuelle Bauamt umfasst folgende Antragsstrecken:
1. Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 52 LBO
2. Baugenehmigung nach § 58 Abs. 1 LBO
3. Teilbaugenehmigung nach § 61 LBO
4. Kenntnisgabe nach § 51 LBO BW
5. Kenntnisgabe des Abbruchs einer Anlage
6. Bauvoranfrage nach § 57 LBO
7. Verlängerung Baugenehmigung nach § 62 LBO
8. Verlängerung Teilbaugenehmigung nach § 62 LBO
9. Verlängerung Bauvorbescheid nach §§ 57 Abs. 2, 62 LBO
10.Baubeginnsanzeige nach § 59 Abs. 2 LBO
11.Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen
12.Daten zur Baufertigstellung für die Hochbaustatistik melden
13.Daten zum Bauzustand am Jahresende (Bauüberhang) für die
Hochbaustatistik melden
14.Daten zu Bauabgängen für die Hochbaustatistik melden
15.Daten zum Zeitpunkt der Baugenehmigung und Kenntnisgabe für die
Hochbaustatistik melden
16.Antrag Abgeschlossenheitsbescheinigung
17.Ausnahme von der Veränderungssperre beantragen
Antrag auf Fördermittel aus dem Landeswohnraumförderungsprogramm