Leistungen

Hundesteuer - Hund abmelden

Endet die Hundehaltung, so ist dies dem Steueramt der Stadt Besigheim innerhalb eines Monats schriftlich anzuzeigen.

Onlineantrag und Formulare

Leistungsdetails

Voraussetzungen

  • Sie ziehen um und verlegen damit Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde oder
  • Sie halten keinen Hund mehr

Verfahrensablauf

 

Die Beendigung der Hundehaltung im Stadtgebiet ist schriftlich innerhalb eines Monats anzuzeigen.

Im Falle der Veräußerung des Hundes ist auch der Name und die Anschrift des Erwerbers anzugeben.

 

Fristen

Die Frist für die Abmeldung beträgt 1 Monat.

Erforderliche Unterlagen

Bei Beendigung der Hundehaltung ist die Hundesteuermarke dem Steueramt der Stadt Besigheim zurückzugeben.

 

Rechtsgrundlage

§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) in Verbindung mit der Hundesteuersatzung der Stadt Besigheim