Nach § 10 Landes-Behindertengleichstellungsgesetz (L-BGG) gestalten öffentliche Stellen Ihre medialen Angebote barrierefrei. Das Landratsamt Göppingen ist bemüht, seine Website im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
"Barrierefreies Internet" bedeutet, das Internet für alle zugänglich zu machen. Der Auftrag des L-BGG ist es, die Gruppe der behinderten Menschen gleichberechtigt an der Nutzung des Internetangebots teilhaben zu lassen.
Der Internetauftritt des Landkreises Göppingen entspricht weitest gehend den Standards einer barrierefreien Website.
Darunter fallen im wesentlichen folgende Punkte:
Wir bitten um Verständnis, wenn noch nicht alle Anforderungen der Barrierefreiheit zu 100% erfüllt sind. Angesichts des Umfangs unserer Website werden die Inhalte schrittweise überarbeitet. In unserer Erklärung zur Barrierefreiheit können Sie sich jederzeit über den aktuellen Stand der Umsetzung informieren. Diese Erklärung wird mindestens einmal pro Jahr aktualisiert. Auf der Seite können Sie auch Kontakt mit uns aufnehmen und uns nicht barrierefreie Inhalte melden.
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