Das Amt für Vermessung und Flurneuordnung ist zuständig für die Städte und Gemeinden im Landkreis Göppingen ohne die Stadt Göppingen mit Teilgemeinden.
Ein Auszug kann nur für unser Zuständigkeitsgebiet beantragt werden.
Ihre Mitteilung wird verschlüsselt übertragen und in der Servicestelle des Landratsamtes Göppingen - Amt für Vermessung und Flurneuordnung - empfangen. Ihre Daten werden vertraulich behandelt. Wir speichern Ihre Daten ausschließlich zur Bearbeitung ihres Antrags, zum Zweck der Kontaktaufnahme mit Ihnen und geben sie nicht an Dritte weiter. Felder, die mit einem * gekennzeichnet sind, sind Pflichtfelder. Die Angabe von weiteren persönlichen Daten geschieht freiwillig. Weitere Informationen finden Sie in unserer allgemeinen
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