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Gefährliche Hunde/"Kampfhunde"

Halten gefährlicher Hunde

Für den Vollzug der Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde sind die Ortspolizeibehörden (= Gemeinden) zuständig. Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz führt in Zusammenarbeit mit dem Polizeipräsidium Ulm für gelistete Hunderassen Verhaltensprüfungen durch und ist Widerspruchsbehörde bezüglich der Entscheidungen der Gemeinden.
Die Eigenschaft als Kampfhund wird nach der geltenden Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums Ländlicher Raum über das Halten gefährlicher Hunde bei folgenden Rassen vermutet:
  • Pit Bull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Bullterrier
  • sowie Kreuzungen untereinander

Verhaltensprüfung

Die Kampfhundeeigenschaft kann im Einzelfall nach Bestehen einer Verhaltensprüfung widerlegt werden.
Anträge auf Verhaltensprüfungen von Kampfhunden sind bei den Ortspolizeibehörden zu stellen.
Diese Verhaltensprüfungen werden vom Veterinäramt zentral im Landkreis nach Bedarf durchgeführt.

Widersprüche

Das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz ist als untere Verwaltungsbehörde auch Widerspruchsbehörde nach der Verordnung über das Halten gefährlicher Hunde und entscheidet über Widersprüche von Hundehaltern gegen Entscheidungen der Ortspolizeibehörde.

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