Spätaussiedler, deren Ehegatten und Abkömmlinge, die die Voraussetzungen des Bundesvertriebenengesetzes erfüllen, sind zur einmaligen Teilnahme am kostenlosen Integrationskurs berechtigt. Sie erhalten vom Bundesverwaltungsamt in der Bundesaufnahmestelle in Friedland einen Berechtigungsschein. Miteingereiste ausländische Familienangehörige beantragen die Teilnahmeberechtigung bei der örtlichen Ausländerbehörde, nachdem die Bezugsperson eine Spätaussiedlerbescheinigung erhalten hat.
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