Das Land Baden-Württemberg fördert im Rahmen des Förderprogramms Wohnungsbau BW 2022 die Bildung von Wohnungseigentum und die Schaffung von Mietwohnungen durch zinsverbilligte Darlehen. Die Bewilligung der Darlehen erfolgt durch die L-Bank. Für die Förderung von Neubaumaßnahmen und die Förderung des Neuerwerbs muss die Voraussetzung des Effizienzhaus-Standard KfW 55 erfüllt sein.
Ehepaare, auf Dauer angelegte Lebensgemeinschaften und Alleinerziehende mit mindestens einem haushaltsangehörigen Kind sowie, Schwerbehinderte mit speziellen Wohnbedürfnissen können ein zinsgünstiges Darlehen beantragen, wenn diese Haushalte das geförderte Objekt ausschließlich selbst nutzen möchten.
Gefördert werden kann nur, wer die Einkommensgrenzen der Verwaltungsvorschrift zum Förderprogramm Wohnungsbau BW 2022 einhält. Zudem ist der Einsatz einer bestimmten Eigenkapitalshöhe notwendig.
Die Höhe des zinsverbilligten Darlehens ist von der Haushaltsgröße abhängig. Eine Familie mit 2 Kindern, die die zulässige Einkommensgrenze von 87.000 Euro im Jahr einhält, kann beispielsweise ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu 322.500 Euro mit einer Tilgung von 2,25 % erhalten.
Keine Förderung kann erhalten, wer bereits über angemessenen Wohnraum verfügt. Das gilt auch, wenn das vorhandene Vermögen ausreicht, um den Antragsteller angemessen mit Wohnraum zu versorgen, so dass eine sozial orientierte Förderung offensichtlich nicht gerechtfertigt wäre.
Paare ohne Kinder und Alleinstehende haben die Möglichkeit, ein im Zins nicht verbilligtes Kapitalmarktdarlehen bei der L-Bank zu erhalten. Kommt innerhalb von zehn Jahren ein Kind in den Haushalt hinzu, wird nach den derzeitigen Förderrichtlinien der Zinssatz verbilligt. Voraussetzung ist, dass in dem zum Zeitpunkt der Beantragung geltenden Förderprogramm eine solche Förderung vorgesehen ist und die dann maßgebliche Einkommensgrenze eingehalten wird.
Über die
Homepage der L-Bank haben Sie die Möglichkeit über den Förderrechner zu prüfen, ob Sie die Voraussetzungen einer Förderung erfüllen. Bei Fragen dürfen Sie sich gerne telefonisch mit uns in Verbindung setzen oder auch einen Termin für ein Beratungsgespräch vereinbaren. Auch über die Hotline der L-Bank unter der Telefonnummer 0800/150-3030 erhalten Sie Auskunft über die Fördervoraussetzungen.
Gefördert werden können private Haushalte, die Mitglied einer Wohnungsgenossenschaft werden und das Anrecht auf Überlassung einer Wohnung erwerben. Es ist eine Einkommensgrenze einzuhalten.
Folgende Maßnahmen werden gefördert:
Die Kommune als Förderempfänger erhält eine festgeschriebene Subvention in Höhe von 45 % der Gesamtkosten und gilt bei Einhaltung der Regelmietabsenkung und der Sozialbindungsdauer von 30 Jahre. Hinzu kommt die Verpflichtung, das gesamt geförderte Objekt für mindestens 40 Jahre ab Bezugsfertigkeit in kommunalem Eigentum zu halten.
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