Für das Befördern von Fahrgästen in Taxen, Mietwagen, Personenkraftwagen im Linienverkehr, Personenkraftwagen im gebündelten Bedarfsverkehr oder Krankenkraftwagen, die nicht unter anerkannte Rettungsdienste fallen, ist eine Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung erforderlich.
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