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Fahrerlaubnis auf Probe

Aktueller Hinweis der Führerschein- und KFZ-Zulassungsstelle für den 15. Mai 2026 (Brückentag)

An diesem Tag finden im Landratsamt ab 13:00 Uhr IT-Wartungsarbeiten statt. Dies hat insbesondere Auswirkungen auf Ihren Besuch bei der Führerschein- und KFZ-Zulassungsstelle. Da an Brückentagen erfahrungsgemäß besonders viel los ist, entstehen hier besonders lange Wartezeiten. Generell werden Anliegen auch nach Ende der Öffnungszeiten abgearbeitet. Dies kann am Freitag, den 15. Mai 2026 nicht gewährleistet werden, da ab 13:00 Uhr keine technische Bearbeitung mehr möglich ist. Wir bemühen uns, alle Tickets, die vor 12.00 Uhr gezogen werden, noch abzuarbeiten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Tipp: Wenn Ihr Anliegen nicht dringend ist, dann wählen Sie für Ihren Besuch bei uns einen anderen Tag.

Weitere Hinweise zu Ihrem Besuch bei der Führerscheinstelle

Donnerstags können in der Zeit zwischen 11.00 Uhr und 12.00 Uhr sowie zwischen 16.30 Uhr und 17.30 Uhr keine weiteren Aufrufnummern mehr gezogen werden. Alle bereits gezogenen Nummern werden selbstverständlich noch bearbeitet.
Bei erstmaligem Erwerb einer Fahrerlaubnis wird diese auf Probe erteilt. Die Probezeit dauert zwei Jahre.

Aufbauseminar

Bei schwerwiegenden Verstößen gegen Verkehrsvorschriften während der Probezeit, ist die Teilnahme an einem Aufbauseminar vorgeschrieben. "Schwerwiegend" sind Verstöße, die in das Verkehrszentralregister in Flensburg eingetragen werden. Das Aufbauseminar besteht aus einem Kurs mit vier Sitzungen von jeweils 135 Minuten in einem Zeitraum von zwei bis vier Wochen und zusätzlich einer Fahrprobe. Das Aufbauseminar wird von hierfür anerkannten Fahrlehrern durchgeführt.

Für den Inhaber der Fahrerlaubnis auf Probe, der an einem Aufbauseminar teilnehmen muss, verlängert sich die Probezeit automatisch um weitere zwei Jahre auf insgesamt vier Jahre.

Entzug der Fahrerlaubnis

Wird die oder der Betroffene nach Teilnahme an einem Aufbauseminar erneut auffällig, wird sie / er von der Führerscheinstelle der Landkreisverwaltung schriftlich verwarnt. Gleichzeitig wird ihr / ihm nahegelegt, innerhalb von zwei Monaten an einer verkehrspsychologischen Beratung teilzunehmen. Verstößt sie / er nach Ablauf der Zwei-Monate-Frist erneut in schwerwiegender Weise gegen Verkehrsvorschriften, wird ihr / ihm die Fahrerlaubnis entzogen.
Eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis kann in diesen Fällen frühestens drei Monate nach Wirksamkeit der Entziehung erfolgen. Die Frist beginnt mit der Ablieferung des Führerscheins.

Die Fahrerlaubnis wird außerdem auch dann entzogen, wenn die / der Betroffene der Aufforderung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar während der ihm auferlegten Frist nicht nachkommt.

Ausnahmen

Ausgenommen von den Regelungen über die Probezeit sind Fahrerlaubnisse der Klasse AM sowie die Klassen L und T (land-oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen). Bei einer Erweiterung dieser Fahrerlaubnisklassen auf eine der anderen Fahrerlaubnisklassen wird diese auf Probe erteilt.

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