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Verlust und Ersatz des Führerscheins

Aktueller Hinweis der Führerschein- und KFZ-Zulassungsstelle für den 15. Mai 2026 (Brückentag)

An diesem Tag finden im Landratsamt ab 13:00 Uhr IT-Wartungsarbeiten statt. Dies hat insbesondere Auswirkungen auf Ihren Besuch bei der Führerschein- und KFZ-Zulassungsstelle. Da an Brückentagen erfahrungsgemäß besonders viel los ist, entstehen hier besonders lange Wartezeiten. Generell werden Anliegen auch nach Ende der Öffnungszeiten abgearbeitet. Dies kann am Freitag, den 15. Mai 2026 nicht gewährleistet werden, da ab 13:00 Uhr keine technische Bearbeitung mehr möglich ist. Wir bemühen uns, alle Tickets, die vor 12.00 Uhr gezogen werden, noch abzuarbeiten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Tipp: Wenn Ihr Anliegen nicht dringend ist, dann wählen Sie für Ihren Besuch bei uns einen anderen Tag.

Weitere Hinweise zu Ihrem Besuch bei der Führerscheinstelle

Donnerstags können in der Zeit zwischen 11.00 Uhr und 12.00 Uhr sowie zwischen 16.30 Uhr und 17.30 Uhr keine weiteren Aufrufnummern mehr gezogen werden. Alle bereits gezogenen Nummern werden selbstverständlich noch bearbeitet.
Den Verlust oder Diebstahl Ihres Führerscheins müssen Sie unverzüglich melden.

Antrag stellen

Der Antrag ist persönlich bei der Führerscheinstelle oder der Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes zu stellen und zu unterschreiben.
Bei Antragstellung in der Gemeindeverwaltung kann eine zusätzliche Verwaltungsgebühr von ca. 5,00 Euro anfallen.
Die Bearbeitungszeit beträgt etwa drei Wochen ab Vorlage der Unterlagen bei der Führerscheinstelle.
Auf Wunsch wird der Führerschein von der Bundesdruckerei direkt nach Hause übersandt. Hier entsteht eine zusätzliche Gebühr von 5,10 Euro.

Folgende Unterlagen werden benötigt

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • 1 biometrisches Lichtbild (in Papierform)
  • Gebühr in Höhe von 42,60 Euro
  • Zusätzliche Gebühr bei Direktversand nach Hause in Höhe von 6,40 Euro

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