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Entzug und Neuerteilung der Fahrerlaubnis

Aktueller Hinweis der Führerschein- und KFZ-Zulassungsstelle für den 15. Mai 2026 (Brückentag)

An diesem Tag finden im Landratsamt ab 13:00 Uhr IT-Wartungsarbeiten statt. Dies hat insbesondere Auswirkungen auf Ihren Besuch bei der Führerschein- und KFZ-Zulassungsstelle. Da an Brückentagen erfahrungsgemäß besonders viel los ist, entstehen hier besonders lange Wartezeiten. Generell werden Anliegen auch nach Ende der Öffnungszeiten abgearbeitet. Dies kann am Freitag, den 15. Mai 2026 nicht gewährleistet werden, da ab 13:00 Uhr keine technische Bearbeitung mehr möglich ist. Wir bemühen uns, alle Tickets, die vor 12.00 Uhr gezogen werden, noch abzuarbeiten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Tipp: Wenn Ihr Anliegen nicht dringend ist, dann wählen Sie für Ihren Besuch bei uns einen anderen Tag.

Weitere Hinweise zu Ihrem Besuch bei der Führerscheinstelle

Donnerstags können in der Zeit zwischen 11.00 Uhr und 12.00 Uhr sowie zwischen 16.30 Uhr und 17.30 Uhr keine weiteren Aufrufnummern mehr gezogen werden. Alle bereits gezogenen Nummern werden selbstverständlich noch bearbeitet.
Ihnen wurde der Führerschein durch ein Gerichtsurteil oder durch die Führerscheinstelle entzogen? Sie möchten wieder ein Kraftfahrzeug im Straßenverkehr führen? Dann müssen Sie die Neuerteilung (Wiedererteilung) der Fahrerlaubnis beantragen.

Antrag stellen

Der Antrag auf Erteilung einer neuen Fahrerlaubnis muss über das zuständige Bürgermeisteramt bzw. Meldebehörde (wo Sie wohnhaft sind) eingereicht werden.
Den Antrag können Sie sechs Monate vor Ablauf der gerichtlich verfügten Sperrfrist stellen.
Gleichzeitig kann dort das erforderliche Führungszeugnis (Belegart 0, Verwendungszweck: Wiedererteilung einer Fahrerlaubnis) beantragen werden.

Mitzubringende Unterlagen

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen:
  • Kopie vom Personalausweis oder Reisepass
  • 1 biometrisches Lichtbild (in Papierform)

Gebühren

Beim Bürgermeisteramt ist zunächst eine Gebühr in Höhe von 18,10 EUR zu entrichten.

Antrag zum Download

Nach Eingang des Antrags auf Neuerteilung bei der Führerscheinstelle erhalten Sie eine schriftlich Nachricht über den weiteren Ablauf.

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