Wer bei seiner Arbeit mit Lebensmitteln in Berührung kommt (z. B. Lebensmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt) oder Lebensmittelbedarfsgegenstände (z. B. Geschirr) reinigt, benötigt eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Teilnahme an einer Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz (Erstbelehrung).
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