Die Einschulungsuntersuchung für die Kinder wird in der Regel im Kindergarten in zwei Schritten durchgeführt. Aus Präventionsgründen findet Schritt 1 der Einschulungsuntersuchung bereits eineinhalb bis zwei Jahre vor der Einschulung statt.
Unter dem Motto "Zeit gewinnen für eine optimale Förderung" steht die Einschulungsuntersuchung Schritt 1 (ESU), an der alle Kinder laut Schulgesetz (§ 91 Abs. 1 Schulgesetz BW und § 2 Abs. 3, Schuluntersuchungsverordnung BW) verpflichtend teilnehmen müssen. Die Untersuchung wird daher bereits im vorletzten Kindergartenjahr durchgeführt, damit Kinder mit Förderbedarf frühzeitig erkannt werden und Sie als Eltern optimal über die Fördermöglichkeiten informiert werden können. Bei diesem Termin wird noch nicht die Frage der „Schulreife/Schulart“ geklärt. Eine Entscheidung darüber wird erst im letzten Kindergartenjahr getroffen.
Einige wenige Kinder bekommen dazu nochmals eine weitere Untersuchung durch eine Ärztin des Gesundheitsamtes (ESU Schritt 2).
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