Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zur Grippe- und Masernschutzimpfung sowie zur Coronaschutzimpfung
Die Durchführung von empfohlenen Impfungen ist ein wichtiger Bestandteil der Gesundheit von Kindern und Erwachsenen. Schwere und teils tödlich verlaufende Erkrankungen können so wirksam verhindert werden.
Das Gesundheitsamt überprüft im Rahmen der
Einschulungsuntersuchung die Impfbücher und berät die Sorgeberechtigten über erforderliche Impfungen.
Für
reisemedizinische Beratungen wird auf Hausärzte oder spezialisierte Stellen verwiesen.
Telefon: +49 7161 202-5370
Die ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt die Impfung gegen die Grippe, insbesondere für Menschen, die bei einer Grippeerkrankung ein erhöhtes Risiko für schwerwiegende Folgen tragen.
In Baden-Württemberg ist die Impfung für alle Bürgerinnen und Bürger ohne Einschränkung empfohlen.
Schützen Sie sich und Ihre Mitmenschen!
Das Masernschutzgesetz gilt seit dem 1. März 2020. Alle nach 1970 geborenen Personen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden, müssen den Impfschutz nachweisen. Dies gilt auch für Personen, die bereits vier Wochen in einem Kinderheim betreut werden oder in einer Unterkunft für Geflüchtete untergebracht sind, sowie für in den genannten Gemeinschaftseinrichtungen und in bestimmten Gesundheitseinrichtungen tätige Personen.
Für Kinder, die bereits am 1. März 2020 einen Kindergarten oder Schule besucht haben, sowie für Beschäftigte in Gemeinschafts- und Gesundheitseinrichtungen galt bis einschließlich 31. Juli 2022 eine Nachweisfrist. Personen, für die kein ausreichender Nachweis über den Masernschutz vorgelegt wird, dürfen in den betroffenen Einrichtungen nicht arbeiten bzw. betreut werden. Das gilt jedoch nicht für Kinder und Jugendliche, die einer gesetzlichen Schulpflicht unterliegen. Weitere Informationen finden Sie auf folgenden Seiten.
Informationen zu Masern oder zum Masernschutzgesetz:
Die Aktualisierung der Impfempfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) können Sie der
Pressemitteilung der STIKO vom 25.05.2023 entnehmen.
Im Kreis Göppingen haben Sie folgende Möglichkeiten, sich gegen Corona impfen zu lassen:
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