Die Abteilung Kommunalaufsicht ist zuständig für Widersprüche gegen Abgabenbescheide (kommunale Steuern, Gebühren und Beiträge) der kreisangehörigen Städte und Gemeinden ohne die Großen Kreisstädte Göppingen, Geislingen an der Steige und Eislingen/Fils.
Vor Erhebung der Klage gegen einen Bescheid beim Verwaltungsgericht muss in der Regel ein sog. Widerspruchsverfahren nach §§ 68 ff Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) durchgeführt werden. zuständig ist das VG Stuttgart, Augustenstraße 5, 70178 Stuttgart.
Eine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit (nicht Zweckmäßigkeit) der angegriffenen Bescheide der kreisangehörigen Städte und Gemeinden trifft die Kommunalaufsicht mit drei Ausnahmen: Die Großen Kreisstädte Göppingen, Geislingen an der Steige und Eislingen/Fils sind selbst Widerspruchsbehörden. Für den Widerspruchsbescheid werden Gebühren im gesetzlichen Rahmen erhoben. Ein Widerspruch gegen Kommunalabgaben hat grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung, d. h. die Abgabe ist trotzdem zur Zahlung fällig.
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