Weshalb eine Urkunde?
Für bestimmte Willenserklärungen verlangt das Gesetz die Einhaltung einer bestimmten Form, damit sie wirksam sind. Unter einer Beurkundung versteht man die Erstellung einer Niederschrift über eine Willenserklärung in der gesetzlich vorgeschriebenen Form.
Wo kann beurkundet werden?
Beurkundungen können nur von Stellen durchgeführt werden, die hierzu vom Gesetz ermächtigt wurden. Dies sind im Allgemeinen die Jugendämter und die Notariate. Vaterschaftsanerkennung sowie die Zustimmungserklärungen können auch beim Standesamt beurkundet werden. Die Beurkundung bei den Jugendämtern ist kostenlos, bei den Notariaten werden Gebühren verlangt.
Welche Unterlagen sind erforderlich?
Personalausweis oder Reisepass sind zur Aufnahme einer Urkunde grundsätzlich erforderlich, da die Person, die eine zu beurkundende Erklärung abgeben will, sich ausweisen muss.
Geburtsurkunde des Kindes oder ein schon bestehender Unterhaltstitel sind oft hilfreich.
Was kann beurkundet werden?
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