Jugendarbeit ist ein Teil der Jugendhilfe und ein wichtiger Bereich in der Entwicklung der Kinder und Jugendlichen.
Sie trägt zur Persönlichkeitsentwicklung bei und stärkt Selbstwertgefühl, Selbstständigkeit, Einfühlungsvermögen und Verantwortungsbewusstsein sowie Kommunikation, Kooperation und Konfliktfähigkeit.
Das oberste Ziel der Jugendhilfe und damit auch der Jugendarbeit ist die Förderung der Entwicklung junger Menschen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten. Hierbei sind Angebote zu machen, die Mädchen und Jungen gleichberechtigt zur Selbstbestimmung, gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement anregen und hinführen (§11 SGB VIII, zur Schaffung oder Erhaltung von positiven Lebensbedingungen sowie einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt beitragen).
Jugendarbeit wendet sich grundsätzlich an alle Kinder und Jugendlichen unter 27 Jahren.
Das Ziel der Jugendsozialarbeit ist, jungen Menschen Hilfen anzubieten, die dem Ausgleich sozialer Benachteiligung oder der Überwindung individueller Beeinträchtigungen dienen.
Zielgruppen der Jugendsozialarbeit sind sozial benachteiligte und individuell beeinträchtigte junge Menschen bis zum 27. Lebensjahr.
Sozial benachteiligt sind Jugendliche, die aufgrund ihres familiären und sozialen Umfeldes, ihrer ethnischen oder kulturellen Herkunft oder ihrer ökonomischen Situation Benachteiligungen erfahren haben, die ihnen die Integration in die Gesellschaft und den Übergang von der Schule in den Beruf erschweren.
Individuell beeinträchtigt sind Jugendliche, die beispielsweise an Lernstörungen oder Lernbeeinträchtigungen leiden, die psychische oder physische Beeinträchtigungen haben, die drogenabhängig geworden sind oder bereits eine kriminelle Karriere hinter sich haben.
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