Das Blindengeld beträgt aktuell für Erwachsene 410 Euro und für Kinder sowie für Blinde bei vollstationärer Unterbringung 205 Euro im Monat.
Bei Bezug von Leistungen der häuslichen Pflege aus der Pflegeversicherung (Pflegestärkungsgesetz II und III ab 01.01.2017 sowie ab dem 01.01.2024 nach dem Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG)) mit den Pflegegraden 1 - 5 , oder bei vollstationärer Versorgung verringert sich das Blindengeld entsprechend.
Der Antrag kann beim Landratsamt oder auf dem Rathaus der Wohngemeinde gestellt werden.
Heimbewohner stellen ihren Antrag auf dem Landratsamt oder Rathaus, in dessen Bereich sie vor Heimaufnahme wohnhaft waren.
Bitte bringen Sie zur Antragstellung von Bilndenhilfe nach dem SGB XII folgende Unterlagen mit:
Bei Fragen können Sie sich persönlich oder telefonisch an Ihre Stadt-/Gemeindeverwaltung oder an das Landratsamt wenden.
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