Berufliche Anwender von Pflanzenschutzmitteln, Berater, Ausbilder und Personen, die gewerbsmäßig Pflanzenschutzmittel verkaufen bzw. in den Verkehr bringen (auch über das Internet), müssen über den von einer zuständigen Behörde ausgestellten Sachkundenachweis Pflanzenschutz verfügen (Details siehe §9 Pflanzenschutzgesetz).
Weitere Informationen wie Sie einen
Sachkundenachweis beantragen.
Wenn Sie noch nicht sachkundig sind, können Sie durch das Ablegen einer Prüfung die Sachkunde erwerben. Zur Vorbereitung auf diese Prüfung werden auch Vorbereitungskurse angeboten. Im Anschluss an diese Kurse finden Prüfungen statt.
Weitere Informationen zu
Vorbereitungskursen und Prüfungen zur Sachkunde.
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