Als Naturdenkmal werden einzelne Naturschöpfungen ausgewiesen, die aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit des besonderen Schutzes bedürfen. Auch zur Sicherung von Lebensgemeinschaften oder Lebensstätten bestimmter Tiere und Pflanzen können Gebiete als Naturdenkmale erklärt werden.
Die untere Naturschutzbehörde kann per Rechtsverordnung bis zu 5 ha große flächenhafte Naturdenkmäler (z. B. Feuchtgebiete, Moore, Heiden) oder aber sogenannte Einzelbildungen (z. B. wertvolle Bäume, Felsen, Höhlen) ausweisen.
Die Zuständigkeit für Naturdenkmäler im Bereich der Großen Kreisstädte (Eislingen/Fils, Göppingen, Geislingen) liegt bei den jeweiligen Stadtverwaltungen als untere Verwaltungsbehörden.
Im Landkreis Göppingen stehen derzeit 247 flächenhafte Naturdenkmäler mit einer Gesamtfläche von 312 ha sowie 213 Einzelbildungen (insbesondere landschaftsprägende Einzelbäume und Baumgruppen) unter Schutz.
Die
Lage der Naturdenkmäler können Sie im Daten- und Kartendienst der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg einsehen.
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