Darf ich ein Wildtier mitnehmen?
Grundsätzlich dürfen Sie ein Wildtier nicht einfach mitnehmen. Verletzte oder hilflose Tiere dürfen nur vorübergehend aufgenommen werden, um sie gesund zu pflegen und anschließend unverzüglich wieder freizulassen oder – wenn eine Auswilderung nicht möglich ist – einer zuständigen Stelle zu übergeben. Handelt es sich um eine streng geschützte Art, muss die Aufnahme zusätzlich unverzüglich der zuständigen Naturschutzbehörde gemeldet werden.
Was mache ich, wenn ein Tier verletzt erscheint?
Nur in Ausnahmefällen ist eine Aufnahme zur Pflege erlaubt. Menschlicher Kontakt bedeutet Stress; viele Tiere sterben trotz Behandlung. Eine spätere Auswilderung ist häufig schwierig.
Wer trägt die Kosten für Tierarzt oder Pflege?
Die Person, die das Tier beim Tierarzt oder der Tiernotrettung vorstellt, muss die Kosten übernehmen.
An wen wende ich mich?
Außerhalb von Siedlungen ist der Jagdpächter zuständig. Innerorts handelt bei Gefahr im Verzug die Ortspolizeibehörde oder die Polizei. Tierheime sind für Wildtiere nicht zuständig.
Was tun, wenn ich ein Jungtier finde?
Nicht berühren und nicht mitnehmen. Jungtiere werden meist nicht verlassen, sondern warten versteckt auf die Rückkehr der Elterntiere.
Wann soll ich eingreifen?
Nur in akuten Gefahrensituationen oder nach Rücksprache mit zuständigen Stellen. Ansonsten gilt: Wildtiere nicht stören und der Natur ihren Lauf lassen.
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