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Kreisrecht
Neben Bund und Ländern können bzw. müssen auch die Landkreise rechtliche Regelungen treffen, die für Bürgerinnen und Bürger verbindlich sind. Die Gesamtheit dieser Regelungen ist im Kreisrecht des Landkreises Göppingen zusammengefasst:
Für den Landkreis gültige Satzungen und Geschäftsordnungen
Rechtsverordnung des Landratsamts Göppingen über die Erhebung von Gebühren für die Wahrnehmung von Aufgaben als untere Verwaltungsbehörde und als untere Baurechtsbehörde (Gebührenverordnung)
Satzung gemäß Art. 3 Abs. 2 Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 über die Rabattierung von Zeitfahrausweisen im Ausbildungsverkehr im Rahmen des Tarifs des Verkehrs- und Tarifverbundes Stuttgart
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