Das Landratsamt Göppingen ist bemüht, seine Websiten in Einklang mit § 10 Absatz 1 des Landesbehindertengleichstellungsgesetzes (L-BGG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für folgende Websites des Landkreises Göppingen:
Die oben genannten Websites sind wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Der Landkreis Göppingen arbeitet kontinuierlich daran, Webseiten und Dokumente in einer barrierefreien Form anzubieten. Inhalte (hier insbesondere PDF-Dokumente), welche vor dem 23.09.2018 veröffentlicht wurden, werden rückwirkend nicht barrierefrei gemacht. Ausnahme sind Inhalte, welche für aktive Verwaltungsverfahren notwendig sind. Darunter verstehen wir z. B. Formulare. Unser Formularangebot stellen wir Schritt für Schritt barrierefrei zur Verfügung.
Wir veröffentlichen keine PDF-Dateien aus eingescannten Dokumenten, die für Screenreader nicht erschließbar sind.
Für die nicht barrierefreien Inhalte bieten wir derzeit keine barrierefreien Alternativen an. Sie können jedoch unter den genannten Kontaktmöglichkeiten mit uns Kontakt aufnehmen, so dass wir Ihnen zu Ihrem Anliegen Lösungsmöglichkeiten oder eine persönliche Beratung anbieten können. Darüber hinaus helfen uns Ihre Anregungen, unsere Inhalte weiter an die Barrierefreiheit anzupassen.
Diese Erklärung wurde erstellt am: 23.09.2019
Die Aussagen in der Erklärung bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen beruhen auf einer Bewertung der Vereinbarkeit der Webseite mit den Barrierefreiheitsanforderungen anhand einer durchgeführten Selbstbewertung, teilweise mit Unterstützung externer Dienstleister.
Die Erklärung wurde zuletzt überprüft und aktualisiert am: 19.08.2025
Über das nachfolgende Kontaktformular können Sie uns etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitteilen und Informationen über die von der Anwendung des § 10 Absatz 1 L-BGG ausgenommenen Inhalte einholen:
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese Webseite nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums für Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail:
schlichtung@barrierefreiheit.bwl.deWebseite:
https://barrierefreiheit-bw.de Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.
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