Sitemap | Contact us | Top 10 | Send this recommendation | Subscribe | Print Page

Thank you! (4 Vote(s):  Sum 10,  Ø 2.5,  % 50 Maximum 5)

Gebäudeaufnahme für das Liegenschaftskataster

Das Liegenschaftskataster wird von vielen Stellen genutzt. Dabei sind besonders Planer und Versorgungsunternehmen auf ein aktuelles Liegenschaftskataster angewiesen. Städtebauliche Planungen sowie Planungen von Strom-, Gas- und Wasserleitungen setzen eine korrekte Darstellung von Gebäuden voraus. Die Informationen des Liegenschaftskatasters werden auch für die Innere Sicherheit (Polizeinotruf), die Feuerwehr, den Katastrophenschutz und das Rettungswesen genutzt. Für alle diese Zwecke liefert das Liegenschaftskataster verlässliche Auskunft. 

Warum wird eine Gebäudeaufnahme durchgeführt?

  • Liegenschaftskataster und Grundbuch bilden zusammen den einzigen vollständigen Nachweis über die Grundstücke, deren Lage und Größe und über die Lage der Gebäude auf den Grundstücken.
  • Liegenschaftskataster und Grundbuch liefern einen ent­scheidenden Beitrag zur Rechtssicherheit am Grund­eigentum.
  • Der Nachweis von Gebäuden im Liegenschaftskataster hat deshalb für den Eigentümer große Bedeutung.
  • Die Gebäudeaufnahme für das Liegenschaftskataster erfasst das Gebäude nach der endgültigen Fertigstellung. Vermessungen, die zur Pla­nung oder laufenden Bauüberwachung durchgeführt werden, können die Gebäudeaufnahme für das Liegenschaftskataster nicht ersetzen.

Wer führt eine Gebäudeaufnahme durch?

Das Landratsamt und die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure nehmen die Gebäude auf Antrag auf. Wird kein Antrag gestellt, erfolgt die Aufnahme von Amts wegen. 

Wann wird eine Gebäudeaufnahme vorgenommen?

Die Aufnahme erfolgt nach Möglichkeit zeitnah nach der Errichtung des Gebäudes. Es ist in Einzelfällen nicht auszuschließen, dass die Aufnahme erst in einem größeren zeitlichen Abstand vorgenommen werden kann.

Was wird bei einer Gebäudeaufnahme gemacht?

Die Aufnahme eines Gebäudes für das Liegenschaftskataster umfasst folgende Arbeiten:
  • Benachrichtigung der Eigentümer des Grundstücks vor der Einmessung des Gebäudes. Vor dem Betreten des Grundstücks meldet sich das Vermessungspersonal an. Die Anwesenheit des Eigentümers bei den Vermessungsarbeiten ist nicht erforderlich. Das Vermessungspersonal ist berechtigt, das Grundstück zu betreten.
  • Ermittlung der Länge der Gebäudeseiten
  • Einmessung der Lage des Gebäudes innerhalb des Flurstücks
  • Beschreibung des aufgenommenen Gebäudes in einem Fortführungsnachweis
  • Darstellung des Gebäudes in den Karten und Büchern des Liegenschaftskatasters

Was kostet eine Gebäudeaufnahme?

Die Höhe der Gebühr für die Gebäudeaufnahme für das Liegenschaftskataster hängt von den Baukosten und der Anzahl der Gebäude ab. 
Gemäß der aktuellen Gebührenverordnung vom 01.03.2024 ergeben sich folgende Gebühren:
Baukosten, je Flurstück
bei maximal 5 Gebäuden
Gebühr
 
bis 25.000 € 
261,80 €
über 25 000 €
bis 100 000 €
523,60 €
über 100 000 €
bis 400 000 €
785,40 €
über 400 000 €
bis 800 000 €
1.309,00 €
Die Gesamtgebühr setzt sich zusammen aus der Gebühr für die Gebäudeaufnahme (umsatzsteuerpflichtig) und die Fortführung des Liegenschaftskatasters (umsatzsteuerfrei). 
Beispiel zur Gebührenberechnung
Neubau eines Wohnhauses mit Garage (Baukosten insgesamt 360.000 €, Anzahl Gebäude: 2)
Gebühr für die Gebäudeaufnahme
510,00 €
19% USt. aus 510,00 €
96,90 €
Fortführung des Liegenschaftskatasters
35 % aus 510,00 €
178,50 €
Gesamtgebühr
785,40 €
Die Aufnahme von Gebäuden oder Gebäudeteilen, die bis zum 31.12.1979 fertig gestellt wurden, ist gebührenfrei.

Wer schuldet die Gebühr?

Aus dem Interesse an der Sicherung des Eigentums an Grundstück und Gebäuden und der Vollständigkeit und der Richtigkeit des Liegenschaftskatasters ergibt sich die Gebührenpflicht der Eigentümer.
Zu weiteren Auskünften sind wir gerne bereit.

Comments (0)

The following html formattings can be used: <b> <i> <u>

Subscribe comments