Einsicht Bauakten
Die Akteneinsicht in Bauakten ermöglicht Eigentümerinnen und Eigentümern sowie hierzu berechtigten Personen, die bei der Stadt vorhandenen Bauakten zu einem Grundstück einzusehen. Die Einsichtnahme erfolgt grundsätzlich vor Ort im Bürgerbüro Bauen der Stadt Ludwigsburg. Nach der Einsichtnahme besteht die Möglichkeit, ausgewählte Unterlagen über die Hausdruckerei einscannen zu lassen. Die hierfür anfallenden Gebühren richten sich nach dem Umfang der gewünschten Scans.
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Die Akteneinsicht kann von Eigentümerinnen und Eigentümern sowie von hierzu berechtigten Personen beantragt werden. Zum Termin der Einsichtnahme weisen sich Eigentümerinnen und Eigentümer bitte durch Vorlage eines gültigen Personalausweises aus.
Sofern die Akteneinsicht durch eine bevollmächtigte Person erfolgt, ist eine Vollmacht der im Grundbuch eingetragenen Eigentümerin bzw. des im Grundbuch eingetragenen Eigentümers einschließlich einer Ausweiskopie der Vollmachtgeber vorzulegen. Die Unterlagen dienen der Identitätsprüfung und dem Abgleich der Unterschrift.
Die Einsichtnahme durch sonstige Dritte setzt eine entsprechende Berechtigung voraus.
Verfahrensablauf
Die Terminvergabe für die Akteneinsicht erfolgt telefonisch unter 07141 910-2255 zu den üblichen Sprechzeiten. Die Einsichtnahme erfolgt grundsätzlich vor Ort im Bürgerbüro Bauen der Stadt Ludwigsburg.
Nach der Einsichtnahme besteht die Möglichkeit, ausgewählte Unterlagen über die Hausdruckerei einscannen zu lassen.
Die anfallenden Gebühren sind vor Ort per EC-Karte zu bezahlen. Eine Zahlung mit Kreditkarte ist nicht möglich.
Fristen
Keine festen Fristen. Terminvergabe erfolgt nach vorheriger Abstimmung und richtet sich nach der Terminverfügbarkeit.
Erforderliche Unterlagen
Für Grundstückseigentümer/Miteigentümer (im Grundbuch eingetragen):
- Kopie Ausweisdokument
Für erbberechtigte Personen:
- Kopie Ausweisdokument
- Kopie Erbschein oder Testament mit Eröffnungsurkunde
Für bevollmächtigte Personen:
- Kopie Ausweisdokument vom Antragssteller
- Vollmacht oder Generalvollmacht
Für kaufinteressierte Personen:
- Kopie Ausweisdokument von Antragssteller
- Vollmacht des aktuellen Eigentümers
- Kopie Ausweisdokument Vollmachtgeber ODER Notarvertrag
Für öffentlich bestellte Vermessungsbüros:
- Keine erforderlichen Unterlagen
Kosten
Für die Einsichtnahme in Bauakten werden Gebühren nach dem Umfang der eingesehenen Bauakte erhoben. Die Gebühr beträgt je Bauakte 20 Euro bis 150 Euro. Sofern nach der Einsichtnahme ausgewählte Unterlagen über die Hausdruckerei eingescannt werden sollen, fallen zusätzlich zur Gebühr für die Akteneinsicht Scan-Gebühren an. Die Höhe der Scan-Gebühren kann im Vorfeld nicht abschließend bestimmt werden. Sie richtet sich insbesondere nach dem Umfang beziehungsweise der Größe der zu scannenden Bauakte und dem damit verbundenen Aufwand.
Die anfallenden Gebühren sind vor Ort per EC-Karte zu bezahlen. Eine Zahlung mit Kreditkarte ist nicht möglich.
Bearbeitungsdauer
Die Terminvergabe erfolgt nach Terminverfügbarkeit.
Hinweise
Hinweis zu vereinbarten Terminen: Vereinbarte Termine zur Akteneinsicht sind verbindlich. Bei Nichterscheinen oder einer nicht rechtzeitig erfolgten Absage können gegebenenfalls Gebühren erhoben werden. Nähere Informationen zu den Voraussetzungen und zur Höhe der Gebühren erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.
Rechtsgrundlage
Freigabevermerk
Stadt Ludwigsburg