Name und/oder Geschlecht nach dem Selbstbestimmungsgesetz (SGBB) ändern
Wenn Sie Ihren Namen oder Ihr Geschlecht ändern möchten, haben Sie folgende Möglichkeiten:
- Streichung des Geschlechts
- Änderung des Geschlechts in weiblich, männlich, divers
- Bestimmt werden hier Vornamen, die dem gewählten Geschlecht entsprechen
Zuständige Stelle
- Zur Aufnahme: das Wohnsitz- oder Geburtsstandesamt
- Zur Beurkundung im Register: das registerführende Standesamt
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Jede Person kann Ihren Namen und/oder ihr Geschlecht ändern. Bei Minderjährigen Kindern müssen die sorgeberechtigten Elternteile der Erklärung und Anmeldung zustimmen.
Verfahrensablauf
Anmeldung
Die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen ist von der erklärenden Person drei Monate vor der Erklärung nach § 2 SGBB mündlich oder schriftlich bei dem Standesamt anzumelden, bei dem die Erklärung abgegeben werden soll.
Die schriftliche Anmeldung können Sie über das Formular beim Standesamt einreichen.
Erklärung
Die Erklärung muss innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung erfolgen. Wenden Sie sich für die Terminvergabe zur Erklärung an das Standesamt.
HInweis: Die Anmeldung verfällt, wenn die Erklärung nicht innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung abgegeben wird.
Fristen
Die Erklärung kann frühestens 3 Monate und muss spätestens 6 Monate nach der Anmeldung erfolgen.
Erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde im Original
- Einen gültigen Personalausweis oder Reisepass
Kosten
- Die Anmeldung ist kostenlos.
- Die Erklärung kostet 40 Euro.
Bearbeitungsdauer
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Hinweise
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Vertiefende Informationen
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Rechtsgrundlage
Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)
Freigabevermerk
Stadt Ludwigsburg