Dienstleistungen
Verlassenserlaubnis
Die Verlassenserlaubnis nach § 12 Abs. 5 i. V. m. § 61 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetz betrifft Personen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung, die einer räumlichen Beschränkung (Residenzpflicht) unterliegen.
Zuständige Stelle
Leistungsdetails
Voraussetzungen
Sie möchten vorübergehend den Ort verlassen für den Sie eine räumliche Beschränkung zum Beispiel aufgrund einer Duldung haben.
Verfahrensablauf
Fristen
keine
Erforderliche Unterlagen
Gestattung oder Duldung und Nachweise zum Beispiel über Arztbesuch, Arbeitsaufnahme oder sonstiges.
Kosten
keine
Hinweise
keine
Rechtsgrundlage
Duldung § 61 Abs. 1 S. 2 AufenthG, Gestattung § 58 Abs. 1 AsylG
Freigabevermerk
Stadt Ludwigsburg