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Dienstleistungen

Verlassenserlaubnis

Die Verlassenserlaubnis nach § 12 Abs. 5 i. V. m. § 61 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetz betrifft Personen mit Aufenthaltsgestattung oder Duldung, die einer räumlichen Beschränkung (Residenzpflicht) unterliegen.

Onlineantrag und Formulare

Leistungsdetails

Voraussetzungen

Sie möchten vorübergehend den Ort verlassen für den Sie eine räumliche Beschränkung zum Beispiel aufgrund einer Duldung haben.

Fristen

keine

Erforderliche Unterlagen

Gestattung oder Duldung und Nachweise zum Beispiel über Arztbesuch, Arbeitsaufnahme oder sonstiges.

Kosten

keine

Hinweise

keine

Rechtsgrundlage

Duldung § 61 Abs. 1 S. 2 AufenthG, Gestattung § 58 Abs. 1 AsylG

Freigabevermerk

Stadt Ludwigsburg

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