Mängelmelder
Was ist der Mängelmelder? Die digitale Bürgerplattform für Hinweise und Anregungen
Die Stadt Böblingen bietet seit 2023 eine digitale Plattform für mehr Transparenz und Beteiligung der Bürger*innen an: den Mängelmelder. Dieser ersetzt das frühere Kontaktformular für Schadensmeldungen und hat sich seither bestens bewährt.
Mit dem Mängelmelder können Sie Schäden wie Schlaglöcher, defekte Straßenlaternen oder wilden Müll direkt vor Ort per App auf Ihrem Smartphone oder über die Homepage der Stadt Böblingen melden – inklusive Foto und Standort.
Alle Meldungen erscheinen auf einer interaktiven Stadtkarte und sind für alle Interessierten sichtbar.
Das Angebot des digitalen Mängelmelders ist ein freiwilliger Service. Ein Rechtsanspruch auf Beseitigung der Mängel lässt sich hierdurch nicht herleiten.
Wie erstelle ich eine Meldung? So funktioniert´s!
- Standort eingeben
- Kategorie wählen wie Anregung und Lob, Beleuchtung, Beschädigung, Grünflächen, Müll und Sauberkeit, Radwege, Spielplätze, Straßenschilder oder Straßenschäden
- Kurzen Text zur Meldung eingeben und Fotos zur Meldung hochladen
- Kontaktdaten eingeben
- Übersicht prüfen
- Meldung abschicken – die Verwaltung kümmert sich schnellstmöglich
Wichtige Hinweise
- Keine Notfälle melden – Hierfür unbedingt direkt Polizei, Feuerwehr oder Rettungsdienst kontaktieren!
- Meldungen kurz und genau beschreiben – Nutzen Sie die Verortungsfunktion und Fotos
- Keine Meldungen zu Ordnungswidrigkeiten (z. B. Falschparken, Radfahren in der Fußgängerzone) – Wenden Sie sich direkt an das Bürger- und Ordnungsamt
- Keine Meldungen zu Ordnungswidrigkeiten (z. B. Falschparken, Radfahren in der Fußgängerzone) – Wenden Sie sich direkt an das Bürger- und Ordnungsamt
- Keine Terminvereinbarungen – Hierfür Online-Formulare auf der Homepage der Stadt Böblingen nutzen
- Keine Namen oder Fotos von Personen hochladen – Datenschutz und Wahrung der Persönlichkeitsrechte sind uns wichtig!
Das Angebot des digitalen Mängelmelders ist ein freiwilliger Service. Ein Rechtsanspruch auf Beseitigung der Mängel lässt sich hierdurch nicht herleiten.
