An anderen als den regelmäßigen Beflaggungstagen wird aus besonderen Anlässen beflaggt. Besondere Anlässe können z. B. Staatsbesuche, Trauerbeflaggung zu Ehren verstorbener Persönlichkeiten oder aufgrund von Unglücksfällen (politisch motivierte Anschläge, Naturkatastrophen etc.) sein.
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