Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn das Eigenkapital verfügbar ist, das zur Aufnahme und ordnungsgemäßen Führung des Betriebes erforderlich ist; dieses beträgt für das erste Fahrzeug 2.250,00 EUR und für jedes weitere Fahrzeug zusätzliche 1.250,00 EUR. Die finanzielle Leisungsfähigkeit ist durch eine Eigenkapitalbescheinigung nachzuweisen. Das hierzu erforderliche Formular ist Bestandteil des Antrages. Das Ausstellungsdatum der Eigenkapitalbescheinigung darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als ein Jahr zurückliegen. Darüber hinaus erfordert die Prüfung der finanziellen Leistungsfähigkeit die Vorlage folgender Unbedenklichkeitsbescheinigungen:
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