Nachdem am 8.10.2025 im Ortenaukreis der erste Nachweis der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 in Baden-Württemberg seit 2019 erfolgte, müssen beim Verbringen in andere Bundesländer Tierhaltererklärungen für Jungtiere, ungeimpfte Tiere und Schlachttiere von Rindern, Schafen und Ziegen mitgeführt werden.
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