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Tierschutz
Das Tierschutzgesetz bestimmt, dass niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf. Tierschutz betrifft die Tierhaltung und den Tierhandel, das Töten von Tieren, Eingriffe an Tieren und Tierversuche.
Kontrollen
Das Veterinäramt des Landkreises Göppingen ist die für den Tierschutz zuständige Behörde. Nur das Veterinäramt besitzt die notwendigen gesetzlichen Befugnisse zur Kontrolle von Tierhaltungen und Beseitigung tierschutzrechtlicher Missstände. Hierzu gehören u.a. Betretungsrecht, Auskunftsrecht sowie Mittel des Verwaltungsvollzugs.
Zulassungsunterlagen nach Artikel 10 Erteilung einer tierschutzrechtliche Zulassung nach Artikel 10 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 für die gewerbliche Beförderung von Wirbeltieren über Transportstrecken von mehr als 65 km, Transportdauer unter 8 Stunden (z. B. Landwirte)
Zulassungsunterlagen nach Artikel 11 Erteilung einer tierschutzrechtliche Zulassung nach Artikel 11 der Verordnung (EG) Nr. 1/2005 für die gewerbliche Beförderung von Wirbeltieren über Transportstrecken von mehr als 65 km, Transportdauer über 8 Stunden (z. B. Viehhändler)
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