Seit dem 01.11.1993 erhalten ausländische Flüchtlinge anstelle von Sozialhilfe Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Im Krankheitsfall wird Krankenhilfe zur akuten Schmerzbehandlung gewährt.
Leistungsberechtigte Personen (Hauptfälle):
Wo der Antrag gestellt wird, hängt vom Ort und der Art der Unterbringung ab:
Wenn Sie bei uns einen Antrag auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz stellen wollen, müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:
Asylbewerber werden im Regelfall für die Dauer des Asylverfahrens in
Gemeinschaftsunterkünften (GU) untergebracht und betreut.
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