Sitemap | Kontakt aufnehmen | Top 10 | Empfehlung per E-Mail versenden | Abonnieren | Drucken

Diese Seite bewerten: 1 2 3 4 5 Vielen Dank! (39 Bewertung(en):  Summe 114,  Ø 2,9,  % 58 Maximum 5)

Gemeinschaftsunterkünfte

Aufnahme, Unterbringung und Anschlussunterbringung von Geflüchteten

Den Stadt- und Landkreises zugewiesene Asylbewerber weurden im Regelfall für die Dauer des Asylverfahrens in Gemeinschaftsunterkünften (GU) untergebracht und betreut.
Informationen
Über die Landesaufnahmeeinrichtungen werden die Asylbewerber den Stadt- und Landkreisen in Baden-Württemberg als untere Aufnahmebehörden zugewiesen. Entsprechend den Bestimmungen des Flüchtlingsaufnahmegesetzes werden die Asylbewerber im Regelfall für die Dauer des Asylverfahrens in Gemeinschaftsunterkünften untergebracht und betreut. In begründeten Einzelfällen sind Ausnahmen von der Unterbringung in GU möglich.

Nachdem die Verpflichtung, in einer GU zu leben, endet, werden die Asylbewerber den Gemeinden in die sogenannte Anschlussunterbringung zugewiesen.
Weiterführende Links
Gebühren

Kommentare (0)

Es können folgende HTML Formatierungen verwendet werden: <b> <i> <u>

Kommentare abonnieren