In der Regel bedarf die Errichtung baulicher Anlagen nach § 49 der Landesbauordnung für Baden-Württemberg der Baugenehmigung. Baumaßnahmen sind neben der Errichtung auch die Änderung, der Abbruch, die Beseitigung, die Nutzungsänderung und die Instandhaltung von baulichen Anlagen oder von Teilen von baulichen Anlagen.
Wenn das Vorhaben nicht in allen Punkten dem Bebauungsplan oder den bauordnungsrechtlichen Vorschriften entspricht, müssen die erforderlichen Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen gesondert beantragt werden.
Der Bauantrag ist beim Landratsamt Göppingen einzureichen. Er wird an die jeweilige Gemeinde, in der sich das Bauvorhaben befindet, unverzüglich weitergeleitet.
Der Bauherr ist dafür verantwortlich, dass das Bauvorhaben entsprechend der vorliegenden Genehmigung ausgeführt wird.
Kommentare (0)