Der Landkreis Göppingen überwacht, die Durchführung von Bauvorhaben.
Das Baurechtsamt kann in der Baugenehmigung, der Teilbaugenehmigung aber auch während der Durchführung der Baumaßnahmen Abnahmen anordnen (Rohbauabnahme, Schlussabnahme). Bauliche Anlagen dürfen erst nach erfolgter Abnahme in Betrieb genommen werden!
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