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Punkte

Aktueller Hinweis der Führerschein- und KFZ-Zulassungsstelle für den 15. Mai 2026 (Brückentag)

An diesem Tag finden im Landratsamt ab 13:00 Uhr IT-Wartungsarbeiten statt. Dies hat insbesondere Auswirkungen auf Ihren Besuch bei der Führerschein- und KFZ-Zulassungsstelle. Da an Brückentagen erfahrungsgemäß besonders viel los ist, entstehen hier besonders lange Wartezeiten. Generell werden Anliegen auch nach Ende der Öffnungszeiten abgearbeitet. Dies kann am Freitag, den 15. Mai 2026 nicht gewährleistet werden, da ab 13:00 Uhr keine technische Bearbeitung mehr möglich ist. Wir bemühen uns, alle Tickets, die vor 12.00 Uhr gezogen werden, noch abzuarbeiten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Tipp: Wenn Ihr Anliegen nicht dringend ist, dann wählen Sie für Ihren Besuch bei uns einen anderen Tag.

Weitere Hinweise zu Ihrem Besuch bei der Führerscheinstelle

Donnerstags können in der Zeit zwischen 11.00 Uhr und 12.00 Uhr sowie zwischen 16.30 Uhr und 17.30 Uhr keine weiteren Aufrufnummern mehr gezogen werden. Alle bereits gezogenen Nummern werden selbstverständlich noch bearbeitet.
Für EU-Führerscheininhaber gilt, dass bei bestimmten Verstößen gegen Verkehrsvorschriften Punkte vergeben werden, die in der "Verkehrssünderkartei" des Kraftfahrt-Bundesamtes in Flensburg registriert werden.

Punkte und ihre Folgen

Anzahl Punkte
Maßnahmen
4-5 Punkte
Mit dem neuen Recht wird der Betroffene bei Erreichen von 4, aber nicht mehr als 5 Punkten schriftlich über den Punktestand informiert und gebührenpflichtig ermahnt sowie auf die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einem Fahreignungsseminar hingewiesen.
(Wer bei einem Punktestand von 1 Punkt und nicht mehr als 5 Punkten freiwillig ein Fahreignungsseminar besucht, kann innerhalb von 5 Jahren einen Punkt abbauen.)

6-7 Punkte
Ergeben sich 6, aber nicht mehr als 7 Punkte so wird der Fahrerlaubnisinhaber schriftlich über den Punktestand informiert und gebührenpflichtig verwarnt sowie auf die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einem Fahreignungsseminar (jedoch ohne Punkterabatt!) hingewiesen.
8 u. mehr Punkte
Weist das Punktekonto 8 oder mehr Punkte auf, so muss ihm die Führerscheinstelle die Fahrerlaubnis entziehen. Eine neue Fahrerlaubnis darf dann frühestens 6 Monate nach Wirksamkeit der Entziehung erteilt werden. Die Frist beginnt mit der Ablieferung des Führerscheins. Vor der Neuerteilung der Fahrerlaubnis muss sich der Betroffene zusätzlich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung unterziehen.

Punkterabatt

Das Fahreignungsseminar besteht aus seiner verkehrspädagogischen und einer verkehrspsychologischen Teilmaßnahme. Die Teilnahme an diesem Seminar ist freiwillig aber kostenpflichtig. Nach Beendigung des Seminars wird eine Teilnahmebescheinigung ausgestellt, welche innerhalb von 2 Wochen nach Beendigung des Seminars der Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden muss, damit bei einem Punktestand von 1 bis 5 Punkten ein Punkt abgezogen werden kann. Maßgeblich ist hierfür der Punktestand zum Zeitpunkt der Ausstellung der Teilnahmebescheinigung.

Der Besuch des Seminars führt nur einmal innerhalb von 5 Jahren zu einem Punkteabzug (hierzu zählen auch ein bis zum 30.04.2014 durchgeführtes ASP-Seminar oder eine verkehrspsychologische Beratung). Für die Berechnung der Fünfjahresfrist ist das Ausstellungsdatum der Teilnahmebescheinigung maßgeblich. Ein Punkteabzug ist nur bis zum Erreichen von null Punkten möglich.

Weiterführende Informationen

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