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Anzahl Punkte
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Maßnahmen
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4-5 Punkte
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Mit dem neuen Recht wird der Betroffene bei Erreichen von 4, aber nicht mehr als 5 Punkten schriftlich über den Punktestand informiert und gebührenpflichtig ermahnt sowie auf die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einem Fahreignungsseminar hingewiesen.
(Wer bei einem Punktestand von 1 Punkt und nicht mehr als 5 Punkten freiwillig ein Fahreignungsseminar besucht, kann innerhalb von 5 Jahren einen Punkt abbauen.) |
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6-7 Punkte |
Ergeben sich 6, aber nicht mehr als 7 Punkte so wird der Fahrerlaubnisinhaber schriftlich über den Punktestand informiert und gebührenpflichtig verwarnt sowie auf die Möglichkeit der freiwilligen Teilnahme an einem Fahreignungsseminar (jedoch ohne Punkterabatt!) hingewiesen.
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8 u. mehr Punkte
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Weist das Punktekonto 8 oder mehr Punkte auf, so muss ihm die Führerscheinstelle die Fahrerlaubnis entziehen. Eine neue Fahrerlaubnis darf dann frühestens 6 Monate nach Wirksamkeit der Entziehung erteilt werden. Die Frist beginnt mit der Ablieferung des Führerscheins. Vor der Neuerteilung der Fahrerlaubnis muss sich der Betroffene zusätzlich einer medizinisch-psychologischen Untersuchung unterziehen.
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