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Verlängerung Führerschein

Fahrerlaubnis Klasse 2 bzw. C und CE

Aktueller Hinweis der Führerschein- und KFZ-Zulassungsstelle für den 15. Mai 2026 (Brückentag)

An diesem Tag finden im Landratsamt ab 13:00 Uhr IT-Wartungsarbeiten statt. Dies hat insbesondere Auswirkungen auf Ihren Besuch bei der Führerschein- und KFZ-Zulassungsstelle. Da an Brückentagen erfahrungsgemäß besonders viel los ist, entstehen hier besonders lange Wartezeiten. Generell werden Anliegen auch nach Ende der Öffnungszeiten abgearbeitet. Dies kann am Freitag, den 15. Mai 2026 nicht gewährleistet werden, da ab 13:00 Uhr keine technische Bearbeitung mehr möglich ist. Wir bemühen uns, alle Tickets, die vor 12.00 Uhr gezogen werden, noch abzuarbeiten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Tipp: Wenn Ihr Anliegen nicht dringend ist, dann wählen Sie für Ihren Besuch bei uns einen anderen Tag.

Weitere Hinweise zu Ihrem Besuch bei der Führerscheinstelle

Donnerstags können in der Zeit zwischen 11.00 Uhr und 12.00 Uhr sowie zwischen 16.30 Uhr und 17.30 Uhr keine weiteren Aufrufnummern mehr gezogen werden. Alle bereits gezogenen Nummern werden selbstverständlich noch bearbeitet.
Für Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse 2 bzw. C und CE (Fahrzeuge über 7,5 t) erlischt die Fahrerlaubnis mit Erreichen des 50. Lebensjahres. Daher muss diese Fahrerlaubnis spätestens nach fünf Jahren verlängert werden.

Informationen

Die Fahrerlaubnis der Klasse 2 / C / CE wird für eine Gültigkeitsdauer von maximal fünf 5 Jahren erteilt bzw. verlängert.
Wer seine Fahrerlaubnis der Klasse 2 nicht verlieren möchte, muss die weitere Gültigkeit rechtzeitig beantragen und seinen Führerschein in den neuen Scheckkartenführerschein umtauschen. Vorher muss eine ärztliche und augenärztliche Untersuchung vorgenommen werden.

Antrag

Für eine nahtlose Verlängerung der Fahrerlaubnis kann der Antrag frühestens sechs Monate vor dem Ablaufdatum gestellt werden.
Der Antrag ist persönlich einzureichen.
Der Antrag wird über die zuständige Meldebehörde (Stadt oder Gemeinde) gestellt. Der neue Führerschein muss bei der Führerscheinstelle im Landratsamt Göppingen abgeholt werden.
Die Gebühr beträgt 40,00 EUR.

Mitzubringende Unterlagen

  • gültiger Personalausweis bzw. ausländischer Reisepass mit Meldebestätigung
  • ein biometrisches Lichtbild (in Papierform) in der Größe 35 mm x 45 mm, das den Antragsteller ohne Kopfbedeckung zeigt
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens nach Anlage 6 Nr. 2.1 der Fahrerlaubnis-Verordnung. Die Untersuchung kann durchgeführt werden von einem
    • Augenarzt
    • Arzt mit der Gebietsbezeichnung "Arbeitsmedizin"
    • Arzt mit der Zusatzbezeichnung "Betriebsmedizin"
    • Arzt bei einer Begutachtungsstelle für Fahreignung
    • Arzt des Gesundheitsamtes oder anderem Arzt der öffentlichen Verwaltung.
      Werden die Anforderungen nach der oben angeführten Anlage nicht erfüllt, ist eine augenärztliche Zusatzuntersuchung bei einem Augenarzt nach Anlage 6 Nr. 2.2 Fahrerlaubnis-Verordnung erforderlich.
  • Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung (nach § 11 Absatz 9 der Anlage 5 Fahrerlaubnis-Verordnung)
  • alter Führerschein

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