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Hygieneüberwachung

Das Gesundheitsamt überwacht durch regelmäßige Begehungen die Hygiene in Krankenhäusern, ambulant operierenden Arztpraxen und Arztpraxen allgemein, sowie Hallen- und Freibäder, Friseurbetriebe, Kosmetik- und Nagelstudios, Tattoostudios, medizinische und nicht medizinische Fußpflege und Einrichtungen der ambulanten und stationären Pflege.

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