Nach dem Betäubungsmittel-Gesetz (BtMG) müssen die durch einen Arzt/einer Ärztin verschriebenen und bei Reisen außerhalb Deutschlands mitgeführten Betäubungsmittel durch das Gesundheitsamt bescheinigt werden.
Bitte kommen Sie mit dem vom Arzt/der Ärztin ausgefüllten und unterschriebenen Formular und dem Originalrezept zu uns. Ersatzweise können Sie auch eine von der Arztpraxis oder der Apotheke mit Stempel und Unterschrift versehene Kopie des Rezepts vorlegen.
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