Vielen Dank!
(46 Bewertung(en):
Summe 141,
Ø 3,1,
% 61
Maximum 5)
Ersatzausstellung Zulassungsbescheinigung Teil I
Erläuterungen
Ist eine Zulassungsbescheinigung Teil I ("Fahrzeugschein") unleserlich geworden (z. B. versehentlich mitgewaschen), kann ein neuer Ersatzschein beantragt werden.
Mitzubringende Unterlagen
alte unbrauchbare Zulassungsbescheinigung Teil I
HU-Bericht oder hinteres amtliches Kennzeichen mit gültiger HU
Sicherheitsprüfungsbericht bei Kraftfahrzeugen über 7,5 t, Anhängern über 10 t, landwirtschaftlichen Zugmaschinen / landwirtschaftlichen Anhängern ab 50 km/h, Bussen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen über 7,5 t
Kommentare (0)