Wichtige Hinweise zu Ihrem Besuch bei der Kfz-Zulassungsstelle
Donnerstags können in der Zeit zwischen 11.00 Uhr und 12.00 Uhr sowie zwischen 16.30 Uhr und 17.30 Uhr keine weiteren Aufrufnummern mehr gezogen werden. Alle bereits gezogenen Nummern werden selbstverständlich noch bearbeitet.
Elektrisch betriebene Fahrzeuge können ein E-Kennzeichen erhalten. Vergleichbar mit dem Buchstaben H beim Oldtimerkennzeichen, weist das E-Kennzeichen an letzter Stelle des Kennzeichenschildes ein E auf.
Neben reinen Elektrofahrzeugen ist eine Zuteilung des E-Kennzeichens auch für Fahrzeuge mit Brennstoffzellenantrieb oder für von außen aufladbare Hybridelektrofahrzeuge - so genannte Plugin-Hybridfahrzeuge - möglich.
Nach dem Elektromobilitätsgesetz (EmoG) können Fahrzeuge mit E-Kennzeichen bestimmte Bevorrechtigungen im Straßenverkehr in Anspruch nehmen, wenn diese durch Verkehrszusatzzeichen ausgewiesen sind.
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