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Umschreibung bei Halterwechsel innerhalb des Landkreises
Erläuterungen
Wenn Sie ein zugelassenes Fahrzeug mit bisherigem Göppinger "GP-Kennzeichen" erworben haben, ist ein Halterwechsel vorzunehmen. Die Umschreibung muss unverzüglich erfolgen.
bei Firmen: Gewerbeanmeldung / Handelsregisterauszug und Vollmacht sowie Personalausweis / Reisepass des Bevollmächtigten
bei Vereinen: Auszug aus dem Vereinsregister
bei Vertretung: Vollmacht und Personalausweis / Reisepass der bevollmächtigten Person und Personalausweis / Reisepass desjenigen auf den das Fahrzeug zugelassen werden soll
bei minderjährigen Fahrzeughaltern: schriftliche Einwilligungserklärung und Personalausweis der Erziehungsberechtigten und Personalausweis / Kinderausweis des Minderjährigen Ein Fahrzeug darf auf Minderjährige ohne eine Behinderung nur dann zugelassen werden, wenn die minderjährige Person für dieses Fahrzeug eine entsprechende Fahrerlaubnis besitzt.
Sicherheitsprüfungsbericht bei Kraftfahrzeugen über 7,5 t, Anhängern über 10 t, landwirtschaftlichen Zugmaschinen / landwirtschaftlichen Anhängern ab 50 km/h, Bussen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen über 7,5 t
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