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Verlust der Betriebserlaubnis Mofa und Moped unter 80 km/h

Aktueller Hinweis der Führerschein- und KFZ-Zulassungsstelle für den 15. Mai 2026 (Brückentag)

An diesem Tag finden im Landratsamt ab 13:00 Uhr IT-Wartungsarbeiten statt. Dies hat insbesondere Auswirkungen auf Ihren Besuch bei der Führerschein- und KFZ-Zulassungsstelle. Da an Brückentagen erfahrungsgemäß besonders viel los ist, entstehen hier besonders lange Wartezeiten. Generell werden Anliegen auch nach Ende der Öffnungszeiten abgearbeitet. Dies kann am Freitag, den 15. Mai 2026 nicht gewährleistet werden, da ab 13:00 Uhr keine technische Bearbeitung mehr möglich ist. Wir bemühen uns, alle Tickets, die vor 12.00 Uhr gezogen werden, noch abzuarbeiten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Tipp: Wenn Ihr Anliegen nicht dringend ist, dann wählen Sie für Ihren Besuch bei uns einen anderen Tag.

Weitere Hinweise zu Ihrem Besuch bei der Kfz-Zulassungsstelle

Donnerstags können in der Zeit zwischen 11.00 Uhr und 12.00 Uhr sowie zwischen 16.30 Uhr und 17.30 Uhr keine weiteren Aufrufnummern mehr gezogen werden. Alle bereits gezogenen Nummern werden selbstverständlich noch bearbeitet.

Erläuterungen

Jedes Mofa und Moped unter 80 km/h ist im Besitz einer Betriebserlaubnis. Diese kann original vom Kraftfahrt-Bundesamt oder nachträglich vom TÜV ausgestellt sein. Sollte diese in Verlust geraten sein, ist es erforderlich sich an den Hersteller zu wenden und sich eine Bescheinigung über eine Zweitschrift einer Betriebserlaubnis aushändigen zu lassen.

Die Bescheinigung muss später von der Kfz-Zulassungsbehörde bestätigt werden. Anschließend kann diese Bescheinigung an den Hersteller versandt werden und Sie erhalten eine neue Betriebserlaubnis. Anders ist es bei Herstellern, die es nicht mehr gibt. Hierbei können Sie sich gleich an den TÜV wenden, der Ihnen ebenfalls eine neue Betriebserlaubnis ausstellt. Zu beachten wäre dabei aber, dass diese wieder von der Zulassungsbehörde erteilt werden muss.

Mitzubringende Unterlagen

Bescheinigung vom Hersteller

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