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Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II

Aktueller Hinweis der Führerschein- und KFZ-Zulassungsstelle für den 15. Mai 2026 (Brückentag)

An diesem Tag finden im Landratsamt ab 13:00 Uhr IT-Wartungsarbeiten statt. Dies hat insbesondere Auswirkungen auf Ihren Besuch bei der Führerschein- und KFZ-Zulassungsstelle. Da an Brückentagen erfahrungsgemäß besonders viel los ist, entstehen hier besonders lange Wartezeiten. Generell werden Anliegen auch nach Ende der Öffnungszeiten abgearbeitet. Dies kann am Freitag, den 15. Mai 2026 nicht gewährleistet werden, da ab 13:00 Uhr keine technische Bearbeitung mehr möglich ist. Wir bemühen uns, alle Tickets, die vor 12.00 Uhr gezogen werden, noch abzuarbeiten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Tipp: Wenn Ihr Anliegen nicht dringend ist, dann wählen Sie für Ihren Besuch bei uns einen anderen Tag.

Weitere Hinweise zu Ihrem Besuch bei der Kfz-Zulassungsstelle

Donnerstags können in der Zeit zwischen 11.00 Uhr und 12.00 Uhr sowie zwischen 16.30 Uhr und 17.30 Uhr keine weiteren Aufrufnummern mehr gezogen werden. Alle bereits gezogenen Nummern werden selbstverständlich noch bearbeitet.

Erläuterungen

Bei Verlust oder Diebstahl der Zulassungsbescheinigung Teil II (Kfz-Brief) muss der Fahrzeughalter persönlich eine Verlusterklärung unterzeichnen oder im Einzellfall kann eine Versicherung an Eides verlangt werden. Diese wird von der Zulassungsbehörde abgenommen. Sind die Eigentumsverhältnisse nicht geklärt, wird diese dann beim Kraftfahrt-Bundesamt aufgeboten (d. h. es wird geprüft, ob der Brief beispielsweise bei einer Bank hinterlegt ist oder ob dem Kraftfahrt-Bundesamt anderweitige Informationen über den Verbleib des Briefes bekannt sind).
Gegebenenfalls wird eine Aufbietung der bisherigen Zulassungsbescheinigung Teil II erforderlich. In diesem Falle muss eine Frist vor Neuausstellung von ca. 3 Wochen abgewartet werden. Wird das Fahrzeug in einen anderen Landkreis verkauft, kann ein Datenblatt mit den technischen Daten des Fahrzeugs ausgestellt werden. Die Ausstellung der Zulassungsbescheinigung Teil II erfolgt dann bei der zuständigen Kfz-Zulassungsbehörde.

Mitzubringende Unterlagen

  • gültiger Personalausweis / Reisepass / Aufenthaltstitel
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Verlusterklärung
  • Sicherheitsprüfungsbericht bei Kraftfahrzeugen über 7,5 t, Anhängern über 10 t, landwirtschaftlichen Zugmaschinen / landwirtschaftlichen Anhängern ab 50 km/h, Bussen und selbstfahrenden Arbeitsmaschinen über 7,5 t

Formulare

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