Wichtige Hinweise zu Ihrem Besuch bei der Kfz-Zulassungsstelle
Donnerstags können in der Zeit zwischen 11.00 Uhr und 12.00 Uhr sowie zwischen 16.30 Uhr und 17.30 Uhr keine weiteren Aufrufnummern mehr gezogen werden. Alle bereits gezogenen Nummern werden selbstverständlich noch bearbeitet.
Seit dem Jahr 2015 ist es möglich, bei Umzug in einen anderen Zulassungsbezirk, das bisherige Kennzeichen am Fahrzeug beizubehalten. Die Ummeldung auf die geänderte Adresse muss trotzdem bei der Zulassungsstelle vorgenommen werden.
Bei Umzug in den Landkreis Göppingen ist es ab 2015 nicht mehr zwingend notwendig, Ihr Fahrzeug auf ein Kennzeichen des Landkreises umzustellen. Sofern Ihr Fahrzeug zugelassen ist und kein Wechsel des Halters vorgenommen werden soll, können Sie das Kennzeichen aus dem früheren Stadt-oder Landkreis beibehalten. Kennzeichenschilder und die Zulassungsbescheinigung Teil 2 (Fahrzeugbrief) brauchen dabei nicht vorgelegt werden.
Beachten Sie bitte, dass eine Wiederzulassung - auch nach kurzfristiger Abmeldung - mit Kennzeichen aus dem vorigen Zulassungsbezirk ausgeschlossen ist. Auch ist eine Übernahme des Kennzeichens auf ein anderes Fahrzeug nicht möglich.
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